KoHKW Wedel – Brief an BUE Staatsrat Pollmann

Wir haben einen Brief an den Staatsrat der BUE, Herrn Michael Pollmann, geschrieben. Anlaß ist sein Schreiben an den Wedeler Bürgermeister.
Herr Pollmann nimmt in diesem u.a. bezug auf das Ökoinstitut Gutachten von Anfang 2020. Wir machen in unserem Brief darauf aufmerksam, daß das Ökoinstitut explizit zu einer weiteren vertiefenden Untersuchung der Möglichkeit einer längerfristigen Sommerabschaltung rät.
Als Ableitung fordern wir die BUE auf, zeitnah ein solches technisches Gutachten in Zusammenarbeit mit der Wärme Hamburg (WH) anfertigen zu lassen.
Die entsprechende Passage auf S. 19 im Gutachten des Ökoinstituts lautet:

Ein weiterer begrenzender Faktor könnte die bereits von der Wärme Hamburg hervorgehobene Gefahr einer verstärkten Korrosion in den Kesseln und den Turbinen des Heizkraftwerks sein. Als Vergleich sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass sich im Rahmen einer vergleichbaren Dis-kussion in München der Betreiber des dortigen Heizkraftwerks Nord 2 nach eingehender Prüfung der dort ebenfalls bestehenden Problematik mit Korrosion dazu bereit erklärt hat, die Anlage im Sommer jeweils bis zu 12 Wochen (entsprechend 84 Tagen) stillzulegen. Diese Dauer liegt unter den längsten beobachteten Stillstandszeiten des HKW Wedel der vergangenen Jahre (Block 1: 93 Tage in 2018; Block 2: 116 Tage in 2017).

Der Fall München zeigt, daß eine eingehende Untersuchung einer längeren Konservierung durchaus die technische Machbarkeit (einschließlich eines „normalen“ Wiederanfahrens im Herbst) nachweisen kann.

Gutachten ergibt sich aus dem Kohleausstiegsgesetz

Für Hamburg ergibt sich die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens auch aus dem neuen Klimaschutzgesetz bzw. § 4a des Kohleausstiegsgesetzes:

2) Die Freie und Hansestadt Hamburg und die in ihrem Eigentum stehenden Wärmeversorgungsunternehmen werden spätestens nach dem 31. Dezember 2030 keine Wärme selbst erzeugen oder vertreiben, die unmittelbar auf der Erzeugung aus Stein-oder Braunkohle basiert. Sie sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der in § 1 Absatz 1 genannten Ziele, den Einsatz von unmittel­bar aus Stein- oder Braunkohle produzierter Wärme bereits vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist möglichst weitgehend zu vermeiden. Spätestens zum 31. Dezember 2025 prüft die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der in § 1 Absatz 1 genannten Ziele, ob ein vollständiger Verzicht auf unmittelbar aus Stein- oder Braunkohle produzierter Wärme vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist möglich ist.

Partikelemissionen

Letztendlich haben wir Herrn Pollmann auf die problematischen Partikelemissionen hingewiesen, die der eigentliche Anlaß seines Schreibens an den Wedeler Bürgermeister gewesen sind. In den zwei Monaten, die seit dem Schreiben vergangen sind, hat sich die Situation nochmals verschlechtert. Der positive Effekt der wegfallenden Partikelausstöße in der Zeit eines längeren Stillstands wäre im Sinne aller Beteiligten.

Ausgedruckt am 10.12.2024
von https://archiv.tschuess-kohle.de/kohkw-wedel-brief-an-bue-staatsrat-pollmann/