Hamburg beschließt heute das Kohleausstiegsgesetz

Die Pflicht zur weitgehenden Vermeidung von Kohle in der Fernwärme wirkt ab sofort. Der Druck für einen schnelleren Kohleausstieg muss hoch bleiben!

Übergabe der Unterschriften an Dirk Kienscherf, SPD, und Anjes Tjarks, Grüne, am 8. Juni 2018. Daraufhin begannen im Dezember 2018 die Verhandlungen.

Hamburg – Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat als Erfolg der Volksinitiative Tschüss Kohle am Mittwoch das Hamburgische Kohleausstiegsgesetz verabschiedet. Die Volksinitiative hatte im Sommer 2018 mehr als 22.000 Unterschriften für einen Gesetzentwurf zum Kohleausstieg eingereicht.

Dazu die Vertrauensfrau und Sprecherin der Volksinitiative, Wiebke Hansen: „Auch wenn als letzte Frist für Kohlewärme nicht mehr 2025, sondern 2030, im Gesetz steht, so ist die Stärke unserer Verhandlungen die sofortige gesetzliche Pflicht der Stadt, den Einsatz von Kohle in der Fernwärme so früh und so weitgehend wie möglich zu vermeiden. Das wirkt auch schon vor 2025 und gilt für beide Kohlekraftwerke Tiefstack und Wedel, die mit dem Rückkauf des Fernwärmenetzes in städtische Hand kommen. Zudem muss sie die Potentiale für erneuerbare Wärme nutzen, sobald sie sich bieten.“

Mit der Verabschiedung des Gesetzes sollen unverzüglich konzeptionelle Arbeiten für den schrittweisen Kohleausstieg in Tiefstack beginnen, die ursprünglich erst 2022 anvisiert waren. Aktive Mitgestaltung, Transparenz und Kontrolle dieser Arbeiten werden durch ein zivilgesellschaftliches Begleitgremium und häufige, öffentliche Berichterstattung sichergestellt werden. Das heißt, der Kohleausstieg in der Fernwärme beginnt sofort.

Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben deswegen am Mittwoch ihre Volksinitiative offiziell zurückgezogen. „Wir sehen in diesem Kohleausstiegsgesetz einen erheblichen Zeitgewinn im Sinne des Klimaschutzes gegenüber einem Volksentscheid im Jahr 2021. In den Verhandlungen wurden Möglichkeiten für einen schnellen Ersatz zumindest einer der beiden Kohlekessel in Tiefstack durch industrielle Abwärme oder für eine klimaschonendere Einsatzreihenfolge der bestehenden Wärmeerzeugungsanlagen nur angerissen. Sie gehören zu den Potentialen für eine frühere Verminderung der CO2-Emissionen in der Stadt, die nun geprüft und genutzt werden müssen. Zudem gilt die gesetzliche Absicherung, dass das Kohlekraftwerk Moorburg keine Wärme ins öffentliche Fernwärmenetz einspeisen kann, sofort.“, so Wiebke Hansen.

Weiterhin betont sie „Die Klimakrise verlangt radikale Lösungen, die über den Rahmen unserer Volksinitiative hinausgehen. Die Erkenntnis, dass der komplette Ausstieg aus der Kohle in der Fernwärme bis 2025 nicht absehbar war, war erschreckend. Es gibt noch Hindernisse, auf die wir im Rahmen unseres Mandats keinen Einfluss hatten, wie die energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie planerische oder wirtschaftliche Maßgaben. Die eigentliche Auseinandersetzung um die konkreten Maßnahmen, die sich aus der Pflicht zur frühzeitigen Vermeidung der Kohle ableiten, kommt erst noch. Jetzt rufen wir alle, die sich für ein kohlefreies Hamburg einsetzen wollen, auf, unser Gesetz zu nutzen und sich einzumischen. Der Druck für eine schnellere Umsetzung des Kohleausstiegs, auch Richtung Bundesregierung, muss hoch bleiben.“

Mit der Verabschiedung des Gesetzes enden die monatelangen intensiven Verhandlungen zwischen Vertreter*innen der SPD und der Grünen-Fraktionen und den Vertrauenspersonen der Volksinitiative, Wiebke Hansen, Ulrike Eder und Dr. Ulf Skirke.

Den Antrag der rotgrünen Koalition an die Bürgerschaft finden Sie hier. Hinweis: Verhandelt haben wir das Hamburgische Kohleausstiegsgesetz, die Begründung dazu, das Ersuchen und die Anlage zum Ersuchen. Der einleitende Text vor dem Gesetzentwurf ist nicht Teil der Vereinbarung, sondern alleinig von den Fraktionen der SPD und Grünen.

Ausgedruckt am 30.12.2024
von https://archiv.tschuess-kohle.de/hamburg-beschliesst-heute-das-kohleausstiegsgesetz/